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   BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59   

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https://dejure.org/1959,1055
BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59 (https://dejure.org/1959,1055)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1959 - 2 StR 154/59 (https://dejure.org/1959,1055)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - 2 StR 154/59 (https://dejure.org/1959,1055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Gefängnisstrafe für eine Gesamtstrafe aus mehreren Einzelzuchthausstrafen unter einem Jahr nach § 44 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 146
  • NJW 1959, 1644
  • MDR 1959, 771
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 470/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
    Zur Verurteilung ist nicht erforderlich, daß der Täter bei der Verführungshandlung bereits unzüchtige Berührungen vorgenommen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1931 - 2 StR 470/51 -).

    Dies genügt für den inneren Tatbestand, wie das Reichsgericht auch in der von der Revision angeführten Entscheidung HRR 1942 Nr. 742 und der erkennende Senat in dem Urteil vom 9. November 1951 - 2 StR 470/51 - ausgesprochen haben.

  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
    Sie ist vielmehr die Strafe , auf die das Gericht erkennt; sie allein ist die Grundlage für die Bildung einer Gesamtstrafe und behält neben dieser ihre Bedeutung einer selbständigen, der Rechtskraft fähigen richterlichen Entscheidung (BGHSt 1, 252).
  • BGH, 20.05.1958 - 5 StR 107/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
    In späteren, allerdings nicht veröffentlichten, Entscheidungen ist dies vom 1. Strafsenat in 1 StR 679/53 - Urteil vom 23. Februar 1954 - und vom 5. Strafsenat in 5 StR 107/58 - Urteil vom 20. Mai 1958 - unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 55, 97 auch ausdrücklich ausgesprochen worden.
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 679/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
    In späteren, allerdings nicht veröffentlichten, Entscheidungen ist dies vom 1. Strafsenat in 1 StR 679/53 - Urteil vom 23. Februar 1954 - und vom 5. Strafsenat in 5 StR 107/58 - Urteil vom 20. Mai 1958 - unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 55, 97 auch ausdrücklich ausgesprochen worden.
  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 92/52
    Auszug aus BGH, 13.05.1959 - 2 StR 154/59
    Der 1. Strafsenat hat in der von der Strafkammer angeführten Entscheidung MDR 52, 530 - 1 StR 92/52 - Urteil vom 6. Juni 1952 - zwar nur gerügt, daß die Zuchthausstrafe unter einem Jahr nicht in eine Gefängnisstrafe umgewandelt worden war, dagegen nicht ausdrücklich erklärt, daß nun auf eine Gesamtgefängnisstrafe erkannt werden müsse, er habe dies aber, wie sich der Entscheidung zweifelsfrei entnehmen läßt, für selbstverständlich gehalten.
  • BGH, 15.06.1964 - 2 StR 155/64

    Rechtsmittel

    Wenn auch die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs einen Angeklagten in der Regel nicht beschweren wird, so ist doch hier nicht auszuschließen, daß bei Annahme von Einzeltaten die Strafkammer wie in den Fällen 1, 3, 4 jeweils auf Strafen unter einem Jahr Zuchthaus erkannt hatte und daß infolgedessen auch die Gesamtstrafe auf Gefängnis hätte lauten müssen (vgl. BGHSt 13, 146).

    Die so gewonnene Gefängnisstrafe ist nicht nur eine stellvertretende Strafe; sie ist vielmehr die Strafe, auf die das Gericht erkennt, und daher allein die Grundlage für die Bildung einer Gesamtstrafe, neben der sie ihre Bedeutung einer selbständigen, der Rechtskraft fähigen richterlichen Entscheidung behält (RGSt 55, 97; BGHSt 13, 146).

  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 526/67

    Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs

    Daher war der Strafausspruch zu II 5 aufzuheben, ferner im Fall II 6 (S. 14 UA), wo entgegen § 44 Abs. 3 Satz 2 StGB eine Zuchthausstrafe festgesetzt worden ist (vgl. ferner BGHSt 13, 146 ff und § 74 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 16.02.1965 - 5 StR 638/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Strafkammer stand also, wenn sie die Strafe wegen der verminderten Zurechnungsfähigkeit milderte, für jeden einzelnen Rückfallbetrug ein Strafrahmen von vier Monaten und fünfzehn Tagen Gefängnis (vergl. BGHSt 7, 322) bis zu neun Jahren und elf Monaten Zuchthaus zur Verfügung; auch als Gesamtstrafe konnte Gefängnis in Betracht kommen (BGHSt 13, 146).
  • BGH, 11.04.1961 - 1 StR 123/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Zuchthausstrafen unter einem Jahr sind in Gefängnis umzuwandeln und, falls eine Gesamtzuchthausstrafe zu bilden ist, in Zuchthaus zurückzuverwandeln (§ 44 Abs. 3 Satz 2 StGB vgl. BGHSt 13, 146).
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 345/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Für die Strafbemessung im Falle W. wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHSt 13, 146 hingewiesen.
  • BGH, 22.03.1960 - 1 StR 90/60

    Rechtsmittel

    Die Umwandlung in Gefängnis hat ihre Bedeutung, falls die anderen Einzelstrafen wegfallen, etwa weil sie in eine andere Gesamtstrafe einbezogen werden müssen oder infolge eines Wiederaufnahmeverfahrens (KG HRR 1940, 180; BGHSt 13, 146).
  • BGH, 28.10.1966 - 1 StR 519/66

    Aufhebung eines Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen

    Bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB war das Landgericht durch § 236 StGB nicht gehindert, ohne weiteres auf eine Gefängnisstrafe zu erkennen (§ 44 Abs. 3 Satz 2 StGB; vgl. auch BGHSt 13, 146, 148) [BGH 13.05.1959 - 2 StR 154/59].
  • BGH, 18.07.1962 - 2 StR 246/62

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters

    Daran ändert nichts, daß diese bei Bildung der Gesamtstrafe wieder in Zuchthaus umzuwandeln ist; denn die Gefängnisstrafe behält neben der Gesamtstrafe ihre Bedeutung als eine selbständige, der Rechtskraft fähige richterliche Entscheidung (BGHSt 13, 146).
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